Kostenübernahme bei einer psychotherapeutischen Behandlung und Coaching
Gesetzliche Krankenkassen
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Bedingung dafür ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfüllen wir. Sinnvoll ist es, sich frühzeitig mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzten und sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen für Psychotherapie sowie den eventuellen Antragsmodalitäten zu erkundigen.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten, sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z.B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall o.ä.).
Selbstzahlende
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching
Die Kosten für Coaching und psychologische Beratung werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie richten sich hier ebenso nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).